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| Investitionskosten | 30.000 € |
| Ihr Fördersatz | 30 % |
| Geschätzter Zuschuss | – 9.000 € |
| Ihr Eigenanteil | 21.000 € |
Unverbindliche Schätzung auf Basis der Förderbedingungen 2026. Tatsächliche Förderung abhängig von Einzelfallprüfung.
Persönliches Angebot anfordernDas Bundesförderungsprogramm BEG ermöglicht Zuschüsse von bis zu 70% der förderfähigen Kosten.
Jeder Eigentümer erhält automatisch 30% der förderfähigen Kosten. Maximale Bemessungsgrundlage: 30.000 € je Wohneinheit.
Beim Austausch einer fossilen Heizungsanlage (Gas/Öl) die älter als 20 Jahre ist, gibt es 20% zusätzlich.
Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 € pro Jahr erhalten zusätzlich 30%.
Bei Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan/R290) oder Erdwärme-Systemen gibt es 5% obendrauf.
Unser Team übernimmt die komplette Antragstellung bei BAFA und KfW.
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